Hallo Frau Bader,
ich befinde mich momentan im ersten Elternjahr. Im zweiten Elternjahr erhalte ich ja kein Elterngeld und wollte nachfragen wie es gehandhabt wird. Bisher habe ich noch einen Vertrag bei meinem alten Arbeitgeber. Kann ich hier ohne Genehmigung einen Minijob annehmen?
Zweitens: Stand heute möchte ich nach den zwei Jahren nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren (zu weite Strecke zum fahren). Muß ich dann lt. Vertrag 6 Wochen vor Quartalsende kündigen oder wie läuft das ab. Ablauf der Elternzeit wäre Nov. 2014, somit im August 2014 kündigen, richtig?
Was passiert wenn ich Ihm schon jetzt kündige?
Ich möchte mir nämlich etwas in der Nähe suchen. Kann ich auch schon früher kündigen z.b zum 01.01.2014 und dann vor Ablauf der Elternzeit einen neuen Job (Teil oder Vollzeit) suchen?
Vielen Dank schon für Ihre Hilfe.
von
Simelons
am 13.06.2013, 14:17
Antwort auf:
Zwei Jahre Elternzeit beantragt, danach neuer Job
Hallo,
1.Nein,der alte Ag muss gefragt werden - er darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen
2. Sie müssen mit 3 Mo. zum Ende der eZ kündigen. In der EZ geht es auch mit vertraglichen Fristen. Dann sind Sie aber nicht mehr beitragsfrei KK versichert
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2013
Antwort auf:
Zwei Jahre Elternzeit beantragt, danach neuer Job
Du kannst INNERHALB der EZ mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen (wenn keine explizit vereinbart ist greift die Kündigungsfrist des Tarifvertrages, wenn Du keinem unterliegst die gesetzliche Kündigungsfrist) (in Deinem Fall also wohl 6 Wochen zum Quartalsende (Ende November ist NICHT Quartalsende - Quartalsende ist 31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.).
Zudem gibt es die Möglichkeit der Sonderkündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Ende der EZ.
Wenn Du jetzt bereits küdnigst bist Du auf jeden Fall nicht mehr versichert und musst dies ggf. über Deinen Mann oder komplett selbst machen (wei ja nicht ob Du Dich familienversichern kannst).
Einen Minijob in der EZ kannst Du ausüben, dieser muss aber schriftlich vom AG genehmigt werden wenn er bei einem anderen Unternehmen ist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.06.2013, 14:51
Antwort auf:
Zwei Jahre Elternzeit beantragt, danach neuer Job
kann ich aber auch eine Kündigung zum 01.01.2014 machen um meine Elternzeit ggf. zu verkürzen? Weil ab Nov 13 erhalte ich ja kein Elterngeld mehr und wir benötigen momentan jeden Cent.
Ab dem 01.01.2014 würde ich dann einen Teilzeitjob wo anders suchen.
von
Simelons
am 13.06.2013, 20:05
Antwort auf:
Zwei Jahre Elternzeit beantragt, danach neuer Job
Wenn Deine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende sind, dann kannst Du zum 31.12.2013 kündigen, und diese Kündigung muss bis spätestens 19.11.2013 beim AG vorliegen.
Ab dem 01.01.2014 bist Du dann aus der EZ raus.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.06.2013, 11:07