Frage: Zwei Fragen

Hallo! Zwei kurze fragen: Mein AG mißachtet das MuSchG. Wo kann ich das melden? Und: Wieviel darf ich in der Elternzeit arbeiten nach Ende der Elterngeldzahlung bzw. was darf ich dabei verdienen? Danke im Voraus!

von ergoteuse am 17.02.2016, 21:20



Antwort auf: Zwei Fragen

Hallo, 1. Gewerbeaufsichtsamt 2. Es wird alles angerechnet. Einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2016