Hallo,
ich hätte mal zwei Fragen und zwar:
1.) Ab wann beginnt eigentlich der Erziehungsurlaub. Nach Ablauf der 8 Wochen Mutterschutz?
2.) Bleibe ich in meiner Krankenversicherung während des Erziehungsurlaubs versichert auch wenn ich kein Erziehungsgeld bekomme und somit keine Beiträge zahle? Und wo wird dann das Kind versichert? Mein Freund ist privat versichert.
Vielen Dank im voraus. Conni
Mitglied inaktiv - 14.12.2000, 13:11
Antwort auf:
Zwei Fragen zum Erziehungsurlaub
Der EU KANN nach den Schutzfristen beginnen, muß aber nicht.
Beitragsfreiheit hat man nur, wenn man SELBER kk-versichert ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2000
Antwort auf:
Zwei Fragen zum Erziehungsurlaub
Hallo,
ja der EZU beginnt mit Ablauf des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der Geburt.
Auch wenn Du kein Erziehungsgeld bekommst, bist Du während des EZUs bei deiner Krankenkasse (wenn es eine gesetzliche KK ist) beitragsfrei pflichtversichert.
Liebe Grüße
Jannicke
Mitglied inaktiv - 14.12.2000, 13:43
Antwort auf:
Zwei Fragen zum Erziehungsurlaub
Und jetzt noch zur KV:
Das Kind muß dort mitversichert werden, der mehr verdient.
Meistens ist das er privat versicherte, muß aber nicht sein.
Désirée
Mitglied inaktiv - 15.12.2000, 23:33