Guten Tag,
ich habe gelesen, dass NRW im Eilverfahren ein neues Gesetz verabschieden möchte, in dem es u.a. um die Zwangsrekrutierung von Pflegepersonal geht. Ich finde es wichtig, dass jeder in diesen Zeiten so gut hilft, wie er kann, aber wenn die Rekrutierung auch während der Elternzeit gelten sollte, würde mich das vor große Probleme stellen. Ich bin im 2. Jahr der Elternzeit mit meiner Tochter und habe keine Möglichkeit sie anders betreuen zu lassen, da mein Mann ebenfalls einen Systemrelevanten Beruf hat. Und von jetzt auf gleich in eine Fremdbetreuung, gerade unter den derzeitigen Umständen, will ich sie nicht geben. Dazu ist sie auch noch nicht bereit. Deswegen meine Frage, ist schon bekannt, was genau mit der Zwangsrekrutierung gemeint ist?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 30.03.2020, 14:32
Antwort auf:
Zwangsrekrutierung Pflege
Hallo,
dazu musste ich auch googlen.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111266/Bun%C2%ADdes%C2%ADge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADter%C2%ADium-soll-umfangreiche-Rechte-waehrend-einer-Epidemie-erhalten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2020
Antwort auf:
Zwangsrekrutierung Pflege
Ich sage mal so, wenn es wirklich dazu kommt, dass junge Mütter zwangsrekrutiert werden, ist eine Fremdbetreuung eines 2 jährigen Kindes unser kleinstes Problem!!!!!
von
romankowitz
am 30.03.2020, 16:12
Antwort auf:
Zwangsrekrutierung Pflege
Da würde ich romankowitz zustimmen. Aus der EZ zurück rufen ist wohl eines der letzten Mittel um den Kollaps zu vermeiden.
von
Felica
am 30.03.2020, 16:44
Antwort auf:
Zwangsrekrutierung Pflege
Da habt ihr natürlich recht. Nun ist dafür leider gar nicht mehr so viel nötig. Mein Arbeitgeber hat jetzt schon fast mehr Krankmeldungen als Personal. Es ist also tatsächlich besorgniserregenden. Ich möchte mich auch vor nichts „drücken „ oder Ähnliches, sondern vorbereitet sein, wenn ich muss.
Mitglied inaktiv - 30.03.2020, 17:00