Frage: Zuverdienst zum Unterhalt

Ich lebe von meinem Mann getrennt, er hat die Scheidung eingereicht und zahlt für mich und unseren 2,5 Jahre alten Sohn Unterhalt. Nun habe ich die Möglichkeit, einmalig 300,00 Euro zum Trennungsunterhalt dazu zuverdienen. Bin ich verpflichtet, meinem Mann diesen Verdienst mitzuteilen? Und verringert sich dadurch mein Trennungsunterhalt (Elementarunterhalt von 1236,00 Euro plus Altersvorsorgeunterhalt von 362,00 Euro)? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 18.09.2008, 13:12



Antwort auf: Zuverdienst zum Unterhalt

Hallo, Mitteilung: Ja Anrechnung: das kommt darauf an, ob Sie vorher gearbeitet haben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2008



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