Wenn ich, anders als im genehmigten Antrag, nun doch einen zuverdienst während des EG Bezuges habe, melde ich das einfach formlos bei der EG Stelle? Da es eine selbständige Tätigkeit sein wird, weiß ich nicht, welchen Gewinn ich monatlich haben werde, wie wird das dann vom EG weg gerechnet? Nachträglich? (Wenn ja, monatsweise, oder am Ende des EG Bezuges?)
von Lovie am 28.01.2018, 12:42