Wenn ich weniger Verdienst habe, als angegeben (... Erwarte ich einen Gewinn von etwa x Euro monatlich im Durchschnitt) bekomme ich dann das "zu viel " abgezogene Elterngeld nachgezahlt?
Und andersrum, wenn ich mehr verdiene als angegeben, muss ich nachzahlen, richtig?
von
Lovie
am 26.02.2018, 13:30
Antwort auf:
Zuverdienst bei Selbstständigkeit im EG Bezug
Hallo,
da kann ich aus meinem eigenen Erfahrungsschatz schöpfen :-)
ich habe weniger ausgezahlt bekommen, nach dem Jahr wurde es dann genau berechnet und nachgezahlt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2018
Antwort auf:
Zuverdienst bei Selbstständigkeit im EG Bezug
Beide Male: Ja.
Du musst deinen steuerpflichtigen Gewinn durch eine § 4 Abs. 3 EStG taugliche Übersicht hinterher nachweisen und wenn sich das Ergebnis von deiner Schätzung unterscheidet kriegst du entweder Elterngeld nachgezahlt oder du musst was zurückzahlen.
von
Dojii
am 26.02.2018, 15:21