Sehr geehrte Frau Bader, ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft vorzeitig beendet, um die Schutzfristen gem. MuSchG in Anspruch zu nehmen. Mein Arbeitgeber hat allerdings den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bisher nicht an mich gezahlt. Mein zweites Kind wurde zwischenzeitlich geboren. Was muss ich nun tun? Muss ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld schriftlich anfordern? Und ist es richtig, dass mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse wieder bekommt? Dann könnte ich ihm das ja vielleicht etwas schmackhafter machen. Sonst habe ich auch ein schlechtes Gewissen, da ich ja zwischenzeitlich gar nicht mehr gearbeitet habe... Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Josi
von Josi115 am 02.09.2015, 10:07