Hallo, ich habe eine Frage zum Zuschuss für das Mutterschaftsgeld. Ich habe 2 Kinder (geb. im Feb.2014 und geb. im Juli 2016). Für mein 1. Kind hatte ich damals ursprünglich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese Elternzeit habe ich dann auf 3 Jahre verlängert und dann zum Mutterschutz vom 2. Kind vorzeitig beendet. Dadurch habe ich mein ursprüngliches Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auch für mein 2. Kind in voller Höhe bekommen. Nun erwarte ich Anfang November mein 3. Kind. Ich habe für mein 2. Kind noch Elternzeit bis 31. Juli 2019 (dann sind die 3 Jahre ausgeschöpft) und arbeite seit 1. März 2018 Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber (>15 Std.) Da die Mutterschutzfrist für mein 3. Kind aber erst ab Ende September beginnt, wollte ich fragen ob es eine Möglichkeit gibt noch einmal den ursprünglichen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (von meinem 1. Kind) zu bekommen? Es ergibt sich von 1. August bis Ende September (Beginn des neuen Mutterschutzes) eine Lücke. Ich habe nun überlegt, ob es möglich ist, den Restanspruch an Elternzeit von meinem 1. Kind für diese Lücke zu nehmen? Dieser dürfte ja mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum 8. Lebensjahr übertragen werden oder? Ich müsste hier noch 8 Monate Restanspruch haben. Ich würde dann wenn möglich von 1. August 2019 bis 30. September (2 volle Monate) Elternzeit beantragen und wieder vorzeitig zum neuen Mutterschutz von meinem 3. Kind beenden. Bevor ich aber diese Anträge stelle, wolle ich mich absichern ob das überhaupt rechtlich in Ordnung ist. Sollte ich meinem Arbeitgeber vor der Antragstellung (Inanspruchnahme von Elternzeit) über die erneute Schwangerschaft informieren? Ich danke Ihnen herzlich für ihre Antwort. Viele Grüße Lena196
von Lena196 am 02.03.2019, 21:33