Hallo Frau Bader, ich habe gelsen das man den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nur dann vom Arbeitgeber bekommt wenn man : Zitat aus dem Netz - ich kopiere das mal hier rein, ich hoffe das ist in Ordnung. Der Zuschuss wird gezahlt an Frauen, die - in einem Arbeitsverhältnis stehen - Anspruch auf Mutterschaftsgeld gemäß § 200 Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 RVO, § 29 Absatz 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte oder § 13 Absatz 2, 3 MuSchG haben, - keine Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen, es sei denn, sie sind während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt. Ich arbeite im öffentlichen Dienst, da ist ja vieles anders :/ , meine Personalchefin wusste das angeblich auch nicht genau. Heisst das jetzt ich muss nach der Geburt teilzeit arbeiten gehen um einen Anspruch auf den zuschuss zu haben? Und wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus? ich bin seit der bekannmachung der schwangerschaft mit einem beschäftigungsverbot nach Hause geschickt worden, der Geburtstermin ist vorraussichtlich am 26.6 13 , muss der urlaub genommen werden, oder wenn denn überhaupt ein anspruch besteht kann man sich den Auszahlen lassen? ich hoffe ich habe nicht zuviel auf einmal gefragt :) vielen Dank und liebe Grüße Familie Feddersen
von ShireHorse am 26.02.2013, 10:00