Hallo Frau Bader
ich habe folgende Frage zur Berechnung des Zuschusses des Mutterschaftsgeldes. Ich hatte bis zum 30.03.14 zwei halbe Stellen (öffentlicher Dienst) beim selben Arbeitgeber. Die eine Stelle ist nicht verlängert worden, daher habe ich seit dem 1.04.14 nur eine halbe Stelle. Mein Mutterschutz beginnt am 22.05.14. Mein Arbeitgeber rechnet jetzt auch für die Monate Februar und März nur mit dem Bruttogehalt einer halben Stelle, obwohl ich da ja noch ein Bruttogehalt für eine volle Stelle bzw. zwei halbe bekommen habe. Müsste er dann nicht eigentlich auch für den Zuschuss des Mutterschaftsgeldes für die beiden Monate mit dem vollen Bruttogehalt rechnen und erst ab April mit einem halben Gehalt?
Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen?
von
Nero90
am 12.04.2014, 19:30
Antwort auf:
Zuschuss des Muttschaftsgeldes Berechnung des Arbeitgebers
Hallo,
nein, denn dann stehen Sie ja besser da als ohne Mutterschutz.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
Zuschuss des Muttschaftsgeldes Berechnung des Arbeitgebers
Ne, es müssen nicht beide Stellen berechnet werden, weil du im Mutterschutz so weiter bezahlt wirst, wie du ohne Mutterschutz bezahlt worden wärst. Und da du auch ohne Mutterschutz eben nur noch die halbe Stelle hättest, bekommst du im MuSchu auch nur das Geld für halbe Stelle.
Das würde sogar gelten, wenn der Zeitjob erst am Tag vor dem MuSchu aufhören würde...
Würde er erst nach einer Woche MuSchu enden, würdest du für die erste Woche das Geld aus beiden Jobs bekommen und ab Vertragsende wieder nur die halbe Stelle.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.04.2014, 19:52