Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite im Moment noch Teilzeit (30 h/wöchentlich) im Rahmen der Elternzeit für mein erstes Kind. Dieser Teilzeitvertrag läuft bis zum 31.08.2015, d. h. ab 01.09.2015 (3. Geburtstag meines ersten Kindes) würde ich eigentlich wieder 40 h / Woche arbeiten.
Nun bin ich aber das zweite Mal schwanger und am 09.09.2015 beginnt mein Mutterschutz, so dass ich dank Resturlaub etc. nur noch bis 20.08.2015 arbeiten werde.
Ab 01.09. müsste ich ja anteilig bis zum 08.09. das Arbeitsentgelt für 40 h bekommen, oder?
Wie berechnet sich dann mein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Auf Basis der 30 h oder der 40 h?
Vielen Dank für eine kurze Klarstellung!
Y. Wagner
von
ywagner1979
am 20.07.2015, 10:49
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo,
Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln.
Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2015
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld
Aufgrund dessen welcher Vertrag dann aktiv ist. Also 40 Stunden.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2015, 10:56
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld
@ Sternenschnuppe: Denkst du oder weißt du das? Ich frage nur so, weil ich es auch so gedacht hätte, aber es steht überall nur, dass das Einkommen der letzten drei Monate zur Berechnung zu Grunde gelegt wird. Deshalb bin ich mir unsicher und es fehlen mir die Argumente, falls die das bei mir nicht so berechnen.
von
ywagner1979
am 20.07.2015, 18:13
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld
Ganz sicher !
Das mit den drei Monaten ist für die wo das Gehalt und die Stunden schwanken. Da wird der Durchschnitt genommen.
Dein 40 Stunden Vertrag lebt doch wieder auf, dementsprend würdest Du ja auch verdienen wenn Du nicht schwanger wärest.
Das wird Dein AG aber auch wissen, er bekommt es durch die Umlage 2 ja voll von der Krankenkasse wieder.
Frauen die komplett in Elternzeit sind und nicht arbeiten wird ja auch geraten die Elternzeit zum neuen Mutterschutz zu beenden um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Und die hatten die 3 Monate vorher gar kein Einkommen.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2015, 19:03
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld
Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft die mir aber nicht wirklich weiter. Mir ging es doch um die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
Ich arbeite jetzt verkürzt in Elternzeit und regulär läuft diese am 31.08. aus. Ab 01.09. würde ich wieder voll arbeiten.
Wie berechnet sich der Zuschuss, wenn der neue Mutterschutz am 09.09. beginnt? Grundlage verkürzte Entgelt (Vertrag bis 31.08.) oder volles Entgelt (regulärer Vertrag ab 01.09.).
Vielen Dank noch einmal
Y. Wagner
von
ywagner1979
am 22.07.2015, 06:47