Hallo Frau Bader, ich möchte ab 1.10 studieren, muss dafür aber einen Studienkredit aufnehmen, da ich kein bafög bekomme (vor 10 Jahren schon einmal 5 Semester studiert). Ich habe aber zwei Kinder (3 und 1), die betreut werden müssen. Jetzt frage ich mich, ob der kredit mit angerechnet wird, wenn ich Zuschüsse beim Jugendamt beantrage. Da sind ja maximal 650€ möglich und die gingen ja komplett für die Betreuung drauf. Dann könnte man sich ja auch den Kredit sparen und sich bezuschussen lassen, oder? Und dazu kommt, dass mein Mann Freiberufler ist. Mal ist viel zu tun, wie im Moment, mal zwei, drei Monate gar nichts und wir müssen von dem gesparten Geld leben. Wie berechnet das JA so etwas? Am Jahresende, oder mit der Steuererklärung? Vielen Dank schon einmal!
von Bio-Gärtnerin am 11.09.2013, 13:00