Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei Ihnen sehr dankbar für Ihre Antwort für meine Frage am 17.04.14. Ich wünsche Ihnen, dass Sie schöne Feiertagen genießen haben. Die Situation: ich hatte immer sonntags und feiertags-Zuschläge und sie waren steuerfrei. Sie haben mir gesagt, dass Zuschläge für dern Gehalt der Beschäftigungsverbot mitgerechnet werden müssen (auch wenn die Arbeit am Sonntags nicht regelmäßig). Meine Fragen: 1- bleiben auch diese Zuschläge Steuerfrei bei Beschäftigungsverbot? 2- unter welchen Bedingungen werden die Überstunde und die Zuschläge für den Lohn der Beschäftigungsverbot nicht berücksichtigt? 3- wann bekommt die Schwanger der Grundlohn und nicht die durchschnittliche 3 Monaten ich bin Ihnen sehr sehr dankbar für Ihre Hilfe, und ich wünsche Ihnen eine schöne Woche. Ihre Linar
von linar am 21.04.2014, 16:53