Zuschläge, Fahrtkosten, Reisekosten im BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zuschläge, Fahrtkosten, Reisekosten im BV

Hallo Frau Bader, habe mich zu dem Thema jetzt schon ausführlich belesen, aber ein paar Punkte sind mir noch unklar bzw werden überall anders dargestellt. Habe ich folgende Punkte richtig verstanden? 1) Steuerfreie Zulagen werden im BV versteuert, dh die Zulagen bilden einen eigenen zu berücksichtigenden Durchschnitt. 2) Fahrtkosten, die nach tatsächlichem Aufwand steuerfrei vergütet werden, fallen aus der Berechnung? 3) Gleiches wie unter 2 gilt demnach auch für Reisekosten bei mehrtägiger Abwesenheit vom Wohnort (Vergütung als Tagespauschale inkl An- und Abreisetag)? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dabnkbar! Mit freundlichen Grüßen, sanilii

Mitglied inaktiv - 05.09.2015, 23:41



Antwort auf: Zuschläge, Fahrtkosten, Reisekosten im BV

Hallo, 1. Nur steuerfrei, wenn tatsächlich gearebitet wurde 2. Fahrtkostenerstattung idR nur bei Fahrtkosten 3. Im BV? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2015



Antwort auf: Zuschläge, Fahrtkosten, Reisekosten im BV

Im BV hast du ja keine Fahrt- bzw. Reisekosten die anfallen - warum sollte dir das gezahlt werden? Du darfst zwar nicht schlechter gestellt werden - aber auch nicht besser, wenn Aufwendungen erstattet werden, die du gar nicht hast! Bei unregelmäßigen Zulagen wird der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn der SS genommen und dieser gezahlt.

von malini am 06.09.2015, 09:28



Antwort auf: Zuschläge, Fahrtkosten, Reisekosten im BV

Hallo, Dann passen meine Informationen ja soweit, aber wie fließt das unter Punkt 1 genannte dann in die Berechnung ein? Es gibt mehrere Posten, 25%, 40% und 80% steuerfrei, jeweils ein Grundbetrag von 80 bis 200€ innerhalb der normalen Abrechnung. - Müsste dann ja das Brutto der drei Monate komplett versteuert werden? Also gesamte Bruttoposten zusammen rechnen, SV und Lohnsteuer/Kirchensteuer etc prozentual abziehen und dann durch 3 teilen ergibt das Netto=BV Gehalt? Zu 3) nein hier sind die im 3-Monats-Zeitraum abgerechneten gemeint. Mit freundlichen Grüßen, S. Hansel

Mitglied inaktiv - 07.09.2015, 12:28



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