Hallo Frau Bader,
habe mich zu dem Thema jetzt schon ausführlich belesen, aber ein paar Punkte sind mir noch unklar bzw werden überall anders dargestellt. Habe ich folgende Punkte richtig verstanden?
1) Steuerfreie Zulagen werden im BV versteuert, dh die Zulagen bilden einen eigenen zu berücksichtigenden Durchschnitt.
2) Fahrtkosten, die nach tatsächlichem Aufwand steuerfrei vergütet werden, fallen aus der Berechnung?
3) Gleiches wie unter 2 gilt demnach auch für Reisekosten bei mehrtägiger Abwesenheit vom Wohnort (Vergütung als Tagespauschale inkl An- und Abreisetag)?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dabnkbar!
Mit freundlichen Grüßen, sanilii
Mitglied inaktiv - 05.09.2015, 23:41
Antwort auf:
Zuschläge, Fahrtkosten, Reisekosten im BV
Hallo,
1. Nur steuerfrei, wenn tatsächlich gearebitet wurde
2. Fahrtkostenerstattung idR nur bei Fahrtkosten
3. Im BV?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2015
Antwort auf:
Zuschläge, Fahrtkosten, Reisekosten im BV
Im BV hast du ja keine Fahrt- bzw. Reisekosten die anfallen - warum sollte dir das gezahlt werden? Du darfst zwar nicht schlechter gestellt werden - aber auch nicht besser, wenn Aufwendungen erstattet werden, die du gar nicht hast!
Bei unregelmäßigen Zulagen wird der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn der SS genommen und dieser gezahlt.
von
malini
am 06.09.2015, 09:28
Antwort auf:
Zuschläge, Fahrtkosten, Reisekosten im BV
Hallo,
Dann passen meine Informationen ja soweit, aber wie fließt das unter Punkt 1 genannte dann in die Berechnung ein? Es gibt mehrere Posten, 25%, 40% und 80% steuerfrei, jeweils ein Grundbetrag von 80 bis 200€ innerhalb der normalen Abrechnung. - Müsste dann ja das Brutto der drei Monate komplett versteuert werden? Also gesamte Bruttoposten zusammen rechnen, SV und Lohnsteuer/Kirchensteuer etc prozentual abziehen und dann durch 3 teilen ergibt das Netto=BV Gehalt?
Zu 3) nein hier sind die im 3-Monats-Zeitraum abgerechneten gemeint.
Mit freundlichen Grüßen, S. Hansel
Mitglied inaktiv - 07.09.2015, 12:28