Sehr geehrte Frau Bader, in meinem Arbeitsvertrag wurde neben dem Gehalt aufgenommen, dass ich monatlich einen Kindergartenzuschuss in Höhe von 99€ erhalte sowie eine Fehlgeldentschädigung in Höhe von 16,00€. ( Ich bin Arzthelferin). Seit Februar bin ich nun im Beschäftigungsverbot und seit März werden diese vertraglich vereinbarten Zahlungen aber nicht mehr gezahlt. ( Die Fehlgeldentschädigung ist klar, da ich ja nicht mehr mit der Praxisgebühr arbeite, aber den Zuschuss für den Kindergarten müsste ich doch weiterhin erhalten, oder?) Der Zusatz ist wie folgt vertraglich formuliert: Zusätzlich zum Arbeitslohn erhält die Arbeitnehmerin für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder einen Zuschuss in Höhe von 99,--€ monatlich. Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Nancy Ney
von Nancy1984 am 29.07.2011, 15:06