Hallo Frau Bader,
noch ein kurze Nachfrage: Sie hatten mir ja geantwortet, dass mein Mann mit 8 Wochen Vorlaufzeit Elternzeit beantragen kann.
Muss der Arbeitgeber in unserem Fall (unsere Kleine ist inzwischen 1 Jahr geworden, mein Mann hatte noch keine Elternzeit) zustimmen oder kann der meinem Mann die Elternzeit verwehren/ablehnen ?
Danke,
Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 21:07
Antwort auf:
Zusatzfrage: Elternzeit später beantragen ?
Hallo,
8 Wo. - das Kind ist doch vor 07 geboren.
Der AG mussa nicht zustimmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2007
Antwort auf:
Zusatzfrage: Elternzeit später beantragen ?
Hallo Birgitt,
solange er für dieses Kind noch keine EZ hatte, kann er jederzeit zu jedem beliebigen Datum (innerh. der ersten 3 Lebensjahre) EZ in Anspruch nehmen.
Diese muß er spätestens 7 Wochen vorher mitteilen (EZ beantragt man nicht!), ab 8 Wochen vorher hat er dabei Kündigungsschutz.
Es besteht also eine Art geschützter Zeitkorridor von 1 Woche.
Verwehren kann der AG da gar nichts, es ist das Recht der Eltern, jederzeit innerh. der ersten 3 LJ!
Am besten teilt er seine EZ exakt mit Beginn- und Enddatum (frei wählbar) mit, dann kann es keine Streipunkte geben.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 09:05