Frage: zusammenziehen ja oder nein?

Hallo, bin jetzt in der 30 SSW und lebe im moment noch nicht mit meinem Freund zusammen. Ich bekomme Arbeitslosenhilfe, Wohngeld, Kindergeld und Unterhalt für meine ersten beiden Kinder. Nach der Geburt fällt ja das Arbeitslosengeld weg. Nun meine Frage: Wenn ich jetzt mit meinem Freund zusammen ziehe in wie weit wird er dann beim Sozialamt mitgerechnet. Die beiden anderen Kindern sind nicht von ihm. Und beim Erziehungsgeld, zählen da die anderen Kinder, der Unterhalt und das Kindergeld als mein Einkommen und ich muß bei Kinderanzahl 3 abgeben oder nur das eine und diesen Einkommen nicht angeben? Blick da einfach nicht mehr durch, wäre über jede Hilfe dankbar? Kann mir halt nicht vorstellen das ich wenn wir zusammenziehen schlechter dran bin wie wenn ich alleine bleibe oder doch? Eine etwas ratlose Martina

Mitglied inaktiv - 02.06.2001, 17:11



Antwort auf: zusammenziehen ja oder nein?

Liebe MArtina, für die Berechnung des EG und evtl. auch für die Sozialhgilfe (da kann er aber evtl. eine eidesstattliche Erklärung abegeben)werden seine Einkünfte hinzugerechnet. Ansonsten wird das JA, egal, ob Sie zusammenwohnen oder nicht, wegen UNterhalt an ihn herantreten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.06.2001



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