Frage: zusammen ziehen

hallo.. ich hab da mal ne frage... ich kriege im mom noch hartz4,will aber in den nächsten monaten mit meinem freund zusammen ziehen,da wir im juli unser gemeinsames baby kriegen(habe schon ein2jährigen sohn)...wie sieht das rein rechtlich aus.er verdient zu viel,daher würde ich nichts mehr kriegen...wie muss ich vorgehen,dass es kein ärger gibt?

Mitglied inaktiv - 05.12.2007, 19:49



Antwort auf: zusammen ziehen

Hallo, was meinen Sie mit "kein Ärger gibt"? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2007



Antwort auf: zusammen ziehen

mit ihm zusammen ziehen, das angeben und gut ist. ggf bekommst du elterngeld, kindergeld für zwei kinder, basta. oder wolltest du einen ratschlag zur subventionserschleichung?

Mitglied inaktiv - 05.12.2007, 20:12



Antwort auf: zusammen ziehen

oh,hab mich da wohl falsch ausgedrückt.meinte es eigentlich so was ich dann tun muss...zum amt gehen,bescheid sagen ,dass ich mit meinem freund zusammen ziehen will?...braucht das amt dann irgendwelche unterlagen von ihm oder ähnliches?hoffe sie verstehen was ich damit meine...

Mitglied inaktiv - 06.12.2007, 19:42



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