Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Mutter einer 7monatigen Tochter und beziehe Sozialgeld. Im Moment wohne ich noch getrennt vom Kindsvater. Wir haben vor, in nächster Zeit zusammenzuziehen. Dazu meine Frage: Mein Partner ist Student und erhält von seinen Eltern ca. 500 Euro Unterstützung im Monat. Weitere Einnahmen hat er nicht. Inwieweit wird diese Unterstützung auf meine Sozialhilfe und insbesondere auf mein Wohngeld angerechnet ? Wird, wie mir der Bearbeiter auf dem Sozialamt mitteilte, tatsächlich nur sein eigener Mietanteil herausgerechnet, oder zählt seine Unterstützung als Einkommen ? Inwiefern werden dann die Studienausgaben meines Partner berücksichtigt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
M.
Mitglied inaktiv - 07.06.2002, 23:18
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Zusammen wohnen
Also meine Freundin hat das so gehandhabt: Sie hat sich nach der geburt ihrer Tochter bei ihren Eltern angemeldet, so daß sie nicht dieselbe Adresse wie der Kindsvater hatte. Das ist allemal sicherer. (Dann gilt man auch als alleinerziehend und kriegt u.U. mehr Erziehungsgeld)
Selbst wenn die vom Sozialamt eine Hausdurchsuchung machen, spricht ja nichts dagegen, daß Dein Freund ein paar Sachen bei Dir deponiert hat. Er sollte nur auch darauf achten, einen pro-Forma-Raum bei seinen Eltern zu haben.
Mitglied inaktiv - 08.06.2002, 11:07
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Zusammen wohnen
Also da kann ich ein Lied von singen. Man kann Dir sein übersteigenes Einkommen anrechnen.Das heißt alles was er mehr hat als er selber benötigt. Das geht aber nur unter einen bestimmten Vorraussetzung: eine eheähnliche Gemeinschaft. Klar ist ein gemeinsames Kind ein Anhaltspunkt für eine eheähnliche Gemeinschaft. Aber solche setzt auch eine Wohn- UND Wirtschaftsgemeinschaft vorraus. Wenn das nicht der Fall ist, ist es auch keine eheähnliche Gemeinschaft.
Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit Dir nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllungen eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner dementsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder nicht mehr.(BVerfG 17.11.1992, IDAS 3/93 1 3.4.)
Bedenke dabei aber auch, dass Dein Freund Dir bis Dein Kind drei Jahre alt ist, unterhaltsverpflichtet ist.
Am besten Du informierst Dich einmal bei einer anerkannten Beratungsstelle. Geht alles auch anonym.
Hoffe hab Dir ein wenig geholfen.
Mitglied inaktiv - 08.06.2002, 13:33
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Zusammen wohnen
Hallo Morris,
also als ich letztens einer Frau die auch in Deiner Lage war geschrieben habe, habe ich unteranderem von einer anderen Person eine Mail bekommen, das wäre Anstiftung zum Betrug.
Mach mal so einer Frau von Sozialamt klar das wenn er der Vater ist Eurer Tochter und er auch Sachen bei Dir haben wird und das nicht nur für ein zwei Wochen oder seine Klamotten liegen bei Dir vor oder in der Waschmaschine mach der mal klar das er nicht bei Dir wohnt. Man kann Dir vieles streichen dadurch.Und das Sozialamt ist nun mal die letzte Möglichkeit um Geld zu bekommen. Er muß doch net sagen das er soviel bekommt von seinen Eltern.
Soweit ich weiß wenn Ihr Sozialhilfe beantragt müssen ja auch die Eltern von Dir und seine Eltern ein getragen werden. Weil meistens dann die Eltern für die Kinder auf kommen, aber in euren Fall da das Kind noch keine 6 Jahre ist müssen Eure Eltern nicht für Euch auf kommen. Also zahlt das Sozialamt. Man bekommt wohl einen Zuschlag für die Telefonrechnung. GEZ Gebühren Freistellung. Wie das mit Strom ist keine Ahnung und einen Teil zur Miete den rest muß man wohl selber zusammen legen.
Den Antrag vom Erziehungsgeld wollen sie glaube ich auch haben.
Dein Freund wohnt ja noch bei seinen eltern also kann er immer noch sagen er hat bisher da gewohnt was er sicherlich auch nachweisen kann falls sie das verlangen und möchte jetzt mit Dir zusammen ziehen immerhin hbt ihr ja eine tochter zusammen und das Geld reicht nicht deshlab die Sozialhilfe.
Ich vrsuche auch immer irgendwo noch Geld zu beziehen und einfachwas nicht zu sagen. Abersiehe da es kommt alles ans Licht und jetzt kann ich was zurück zahlen, allerdings nicht bei Sozialamt.
Überleg es Dir gut falls es mal raus kommt ob Du es Dir leisten kannst, wenn sie dir was streichen bloß weil Du Angaben unvollständig gemacht hast. Achja die wollen auch von den letzten drei Monaten von beiden Kontoauszüge, Sparbücher von Dir oder falls eines auf dein Kind läuft.
Liebe Grüße
Diana
Mitglied inaktiv - 08.06.2002, 21:39