Frage: Zusammen wohnen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Mutter einer 7monatigen Tochter und beziehe Sozialgeld. Im Moment wohne ich noch getrennt vom Kindsvater. Wir haben vor, in nächster Zeit zusammenzuziehen. Dazu meine Frage: Mein Partner ist Student und erhält von seinen Eltern ca. 500 Euro Unterstützung im Monat. Weitere Einnahmen hat er nicht. Inwieweit wird diese Unterstützung auf meine Sozialhilfe und insbesondere auf mein Wohngeld angerechnet ? Wird, wie mir der Bearbeiter auf dem Sozialamt mitteilte, tatsächlich nur sein eigener Mietanteil herausgerechnet, oder zählt seine Unterstützung als Einkommen ? Inwiefern werden dann die Studienausgaben meines Partner berücksichtigt. Vielen Dank für Ihre Hilfe, M.

Mitglied inaktiv - 07.06.2002, 23:18



Antwort auf: Zusammen wohnen

Also meine Freundin hat das so gehandhabt: Sie hat sich nach der geburt ihrer Tochter bei ihren Eltern angemeldet, so daß sie nicht dieselbe Adresse wie der Kindsvater hatte. Das ist allemal sicherer. (Dann gilt man auch als alleinerziehend und kriegt u.U. mehr Erziehungsgeld) Selbst wenn die vom Sozialamt eine Hausdurchsuchung machen, spricht ja nichts dagegen, daß Dein Freund ein paar Sachen bei Dir deponiert hat. Er sollte nur auch darauf achten, einen pro-Forma-Raum bei seinen Eltern zu haben.

Mitglied inaktiv - 08.06.2002, 11:07



Antwort auf: Zusammen wohnen

Also da kann ich ein Lied von singen. Man kann Dir sein übersteigenes Einkommen anrechnen.Das heißt alles was er mehr hat als er selber benötigt. Das geht aber nur unter einen bestimmten Vorraussetzung: eine eheähnliche Gemeinschaft. Klar ist ein gemeinsames Kind ein Anhaltspunkt für eine eheähnliche Gemeinschaft. Aber solche setzt auch eine Wohn- UND Wirtschaftsgemeinschaft vorraus. Wenn das nicht der Fall ist, ist es auch keine eheähnliche Gemeinschaft. Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit Dir nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllungen eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner dementsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder nicht mehr.(BVerfG 17.11.1992, IDAS 3/93 1 3.4.) Bedenke dabei aber auch, dass Dein Freund Dir bis Dein Kind drei Jahre alt ist, unterhaltsverpflichtet ist. Am besten Du informierst Dich einmal bei einer anerkannten Beratungsstelle. Geht alles auch anonym. Hoffe hab Dir ein wenig geholfen.

Mitglied inaktiv - 08.06.2002, 13:33



Antwort auf: Zusammen wohnen

Hallo Morris, also als ich letztens einer Frau die auch in Deiner Lage war geschrieben habe, habe ich unteranderem von einer anderen Person eine Mail bekommen, das wäre Anstiftung zum Betrug. Mach mal so einer Frau von Sozialamt klar das wenn er der Vater ist Eurer Tochter und er auch Sachen bei Dir haben wird und das nicht nur für ein zwei Wochen oder seine Klamotten liegen bei Dir vor oder in der Waschmaschine mach der mal klar das er nicht bei Dir wohnt. Man kann Dir vieles streichen dadurch.Und das Sozialamt ist nun mal die letzte Möglichkeit um Geld zu bekommen. Er muß doch net sagen das er soviel bekommt von seinen Eltern. Soweit ich weiß wenn Ihr Sozialhilfe beantragt müssen ja auch die Eltern von Dir und seine Eltern ein getragen werden. Weil meistens dann die Eltern für die Kinder auf kommen, aber in euren Fall da das Kind noch keine 6 Jahre ist müssen Eure Eltern nicht für Euch auf kommen. Also zahlt das Sozialamt. Man bekommt wohl einen Zuschlag für die Telefonrechnung. GEZ Gebühren Freistellung. Wie das mit Strom ist keine Ahnung und einen Teil zur Miete den rest muß man wohl selber zusammen legen. Den Antrag vom Erziehungsgeld wollen sie glaube ich auch haben. Dein Freund wohnt ja noch bei seinen eltern also kann er immer noch sagen er hat bisher da gewohnt was er sicherlich auch nachweisen kann falls sie das verlangen und möchte jetzt mit Dir zusammen ziehen immerhin hbt ihr ja eine tochter zusammen und das Geld reicht nicht deshlab die Sozialhilfe. Ich vrsuche auch immer irgendwo noch Geld zu beziehen und einfachwas nicht zu sagen. Abersiehe da es kommt alles ans Licht und jetzt kann ich was zurück zahlen, allerdings nicht bei Sozialamt. Überleg es Dir gut falls es mal raus kommt ob Du es Dir leisten kannst, wenn sie dir was streichen bloß weil Du Angaben unvollständig gemacht hast. Achja die wollen auch von den letzten drei Monaten von beiden Kontoauszüge, Sparbücher von Dir oder falls eines auf dein Kind läuft. Liebe Grüße Diana

Mitglied inaktiv - 08.06.2002, 21:39



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

zusammen wohnen

vielleicht können sie mir weiterhelfen. und zwar mein verlobter und ich würden gern zusammenziehen. meine frage ist, wenn wir zusammenziehen, dann haben wir kaum geld, denn ich würde nur noch kindergeld für meine tochter und sonst nichts. er verdient nicht viel, ca. 2000-2200 DM hätte er raus. würden wir sozialhilfe bekommen? sonst reicht das ja al...


Gilt das Umgangsrecht bei Eltern die ein Paar sind aber nicht zusammen wohnen?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Freund (auch der Papa meiner Tochter) sind ein Paar aber jeder hat seine eigene Wohnung. Unsere Tochter (6 Jahre) lebt bei mir, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Der Papa hat jederzeit Zutritt zu meiner Wohnung, wir sind ja auch ein Paar. Das trifft auch auf den Umgang mit unserer Tochter zu. So oft er es beruflich ...


Kann mein Freund auch Elternzeit beantragen obwohl wir nicht zusammen wohnen?

Hallo ich hab mal eine Frage ich erwarte im Mai mein erstes Baby. Ich nehme 12 Monate Elternzeit und mein Freund wollte 1 Monat zum Schluss nehmen. meine Frage jetzt. Wir wohnen beide zusammen ich bin aber noch bei meinen Eltern gemeldet und wir wollen auch umziehen demnächst sind schob am Wohnungen suchen. Ich wollte mich jetzt nicht extra für ...


Mein Sohn ist 6 Jahre alt und möchte bei mir Wohnen

Die Mutter meines Sohn, hat eine Beziehung nur mit Lügen auf gebaut , damit sie Schwanger wird und Zurück zum Ex Mann wollte mit dem Kind ,weil er keine Kinder Zeugen kann. Das habe ich durchschaut und ihr es vermasselt. Sie ist Katholisch , und hat sich noch nie wie viele Mütter 8 stunden um ihr Kind gekümmert.Wenn Papa wochende ist , mache ich...


Elterngeld wo beantragen, wenn Eltern in unterschiedlichen Bundesländern wohnen?

Guten Tag Frau Bader, es stellt sich gerade ein Frage zum Elterngeldantrag. Der Vater des Kindes und ich wohnen nicht zusammen in einem Haushalt. Er wohnt in Berlin und ich in Brandenburg. Ich werde 11 Monate Elternzeit und er wird anschließend 3 Monate Elternzeit nehmen. Die Frage stellt sich jetzt, ob wir nur einen Antrag ausfüllen und ihn in...


Was muss ich tun, wenn mein Enkel bei mir wohnen soll ?

Hallo Frau Bader, was sich vor einigen Wochen als vorübergehende Lösung anbahnte, soll nun Ernst werden. Meine Schwiegertochter möchte mir ihren Sohn für immer übergeben. Der Kleine ist 3 Jahre alt und von je her oft bei mir. So das er sich bei uns schon wie zuhause fühlt. Die Mutter sagt es gehe ihr um sein Wohl und sie weiß das es ihm bei ihr...


Bei wem wohnen Kinder nach der Trennung

Sehe geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich sind seit 7 Jahren verheiratet und haben 2 gemeinsame Kinder (8 und 5 Jahre alt). Ich überlege mich seit langem zu trennen, habe es wegen der Kinder bislang nicht getan. Aber der Wunsch wird immer dringender. Wenn ich das anspreche sagt mein Mann, dass ich gerne gehen kann. Aber die Kinder bleiben beim ...


Mein Enkel möchte bei mir wohnen - reicht die Vollmacht der Eltern?

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage: mein Enkel (in Deutschland geboren, Mutter deutsch, Vater libanesich) möchte bei mir vorrübergehend wohnen, da die Mutter Krebs hat und in Libyen in Behandlung ist und sich gerade nicht kümmern kann. Die Eltern wollen mir eine befristete Vollmacht ausstellen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit ich m...


Kind will bei Stiefmutter wohnen

Guten Tag, Ein Freund von mir frug mich letztens nach Rat, ich hatte keinen parat und frage deswegen Sie. Seine Frau und er haben sich getrennt. 11 Jahre Beziehung, sein Sohn 12 wohnt seit 10 Jahren mit ihm und Stiefmutter zusammen. Kontakt zur leiblichen Mutter nicht vorhanden, gemeinsames Sorgerecht liegt aber vor. Sein Sohn möchte partout ni...


Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen

Hallo, also ich bin alleinerziehende Mama eines fünfjährigen Sohnes, der in die Vorschule und in den Hort geht. Ich selbst bin im letzten Ausbildungsjahr und habe die zweite schriftliche Prüfung einen Monat vor dem Geburtstermin. Mein neuer Freund (frisch Verlobter) und ich hatten zwar ausgerechnet, ab wann wir nicht mehr aufpassen müssen. Dass es ...