Hallo Frau Bader, mein Mann hatte im September letzten Jahres einen Unfall und war bis Mitte April krankgeschrieben. Im Moment ist er in der Wiedereingliederungsphase bis 14.6. Parallel dazu ist ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit (50 %) gestellt. Wir hatten uns das dann so vorgestellt, dass er dann 50 % arbeitet und 50 % Rente bekommt (evtl. zahlt dann auch die priv. Berufsunfähigkeitsrente). Ich habe Erziehungszeit bei meinem Arbeitgeber (öffentl. Dienst) für zwei Jahre beantragt und genehmigt bekommen und werde aber während der Erziehungszeit ab 01.11. Teilzeit 15 Stunden arbeiten. Unser Sohn ist am 6.1. dieses Jahr geboren. Da evtl. der Arbeitgeber meines Mannes nicht mitmacht, dass er nur 50 % arbeitet (sie sagen es ist ja eine Vollzeitstelle) hatte ich mir gedacht, dass er Erziehungsurlaub beantragt mit der Maßgabe der Teilzeitarbeit von 17,5 Wochenstunden (normale Arbeitszeit sind 35 Wochenstunden) und zwar für die Zeit wo er die Rente bekommt (das ist ja begrenzt auf zwei Jahre). Der Betrieb hat ca. 250 Arbeitnehmer (die Niederlassung wo er arbeitet). Was müssen wir beachten und wie verhält es sich ggfs. zu meinem Erziehungsurlaub? Geht das, dass beide Eltern nebeneinander nehmen? Wie lange kann er Erziehungsurlaub machen (am besten die zwei Jahre wo er die Rente bekommt)? Kann ich ggfs. sagen ich mache keinen Erziehungsurlaub mehr sondern arbeite generell Teilzeit ab 01.11. damit er länger Erziehungsurlaub machen kann? Stehen beiden Eltern insgesamt nur 3 Jahre zu? Vielen Dank für Ihre Antwort. Bine+Mattes
Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 11:48