Frage: Zurück zur Mutter?

Hallo Frau Bader, Mein Stiefsohn(15,5) lebt bei seinem Vater und mir.Sein Vater hat das alleinige Sorge,- und Aufenthaltsbestimmungsrecht da die Mutter damals vom Gericht als Erziehungsunfähig gesehen wurde. Mittlerweile sind einige Jahre vergangen und unser Sohn möchte gerne wieder bei der Mutter leben. Er argumentiert zwar vernünftig,dennoch habe ich bedenken,ob er seine Schulpflicht war nimmt oder dort einfach nur vermehrt seine Freiheit geniesst. Mit "Gewalt" können wir ihn nicht zu Hause halten,deshalb wären wir dafür das zu klären,bevor er evtl. ausbüchst. Jetzt wissen wir nicht,wie das rechtlich aussieht.Mein Mann kann entscheiden,dass der Sohn bei der Mutter leben darf,aber wenn er seine Schulpflicht etc. nicht wahrnimmt, dann wird mein Mann zur Verantwortung gezogen,stimmt das? Gibt es eine Möglichkeit das Sorgerecht,wenigstens zum Teil, wieder an die Mutter abzugeben?Macht das Sinn? Ich hoffe Sie können mir einige Tipps geben,wie wir am besten handeln sollten. Vielen Dank LG Nashu

von Nashu am 20.01.2016, 14:19



Antwort auf: Zurück zur Mutter?

Hallo, wenn sie als erziehungsunfähig angesehen wurde, verstehe ich nicht, wie es klappen soll. Oder hat sich bei ihr was geändert? Wie will er denn nachvollziehen, ob es klappt? Schule kann er klären, aber sonst? Wis stellt sich der Sohn das denn vor? Oder sucht er die große Freiheit? So einfach ist das alles nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2016



Antwort auf: Zurück zur Mutter?

Hallo Frau Bader, Danke für Ihre schnelle Antwort. Ja,ich habe schon den Eindruck,dass sich bei der Mutter einiges geändert hat. Ob sie wirklich auch konsequent sein kann,wenn das Kind bei ihr lebt kann ich nicht sagen. Er möchte gerne zu seiner Mutter,da er sich unter anderem sehr gut mit ihrem neuen Partner versteht und sein grosser Bruder auch bei der Mutter lebt. Bei uns ist er alleine unter Mädels,was ihm zur Zeit nicht so passt. Er hat hier mehr Regeln,als bei Mama,was sicherlich auch mit ein Grund für seinen Wunsch sein wird. Allerdings würde ich nicht sagen,dass er dort einfach alles machen kann wie er das möchte. Ich kann ihn natürlich verstehen,mache mir aber auch Sorgen,dass es schief laufen könnte. Wir hatten ein Gespräch mit der leiblichen Mutter,natürlich würde sie ihren Sohn jederzeit zu sich nehmen. Dennoch habe ich bedenken,möchte aber nicht,dass unser Sohn denkt wir würden ihm was Böses wollen... Es ist irgendwie kompliziert und über fordert mich gerade ein wenig. Wäre ein Gespräch mit dem Jugendamt ein sinnvoller Weg? LG Nashu

von Nashu am 20.01.2016, 16:37



Antwort auf: Zurück zur Mutter?

Nachdem der Vater das ASR hat, kann er entscheiden wpo das Kind lebt. Ggf. eben auch bei der Mutter. Müsste er die Schule wechseln? Oder könnte er weiterhin sonst sein Umfeld behalten? Wenn ja: dann würde ich dem erst mal zustiommen, baer mit klaren Regeln: Keine Fehltage in der Schule die über "notmal" hinausgehen. Zumal der papa vorerst ja sowieso die Enmtschuldigungen scheiben müsste. Noten müssen bleiben, dürfen nicht signifikant abrutschen, etc. Das JA würde ich nur einschalten wenn der Wechsel mehr nach sich ziehen würde als das oben genannte. Gruss D

von desireekk am 20.01.2016, 16:45



Antwort auf: Zurück zur Mutter?

Wisst ihr was ihr wollt ?? Auf der einen Seite Adoption die die Kinder unbedingt wollen ( siehe Patchworkforum ) , und jetzt will er zur Mutter ziehen ?

von Sternenschnuppe am 20.01.2016, 17:12



Antwort auf: Zurück zur Mutter?

Hallo Sternschnuppe, Im Moment ist das irgendwie nicht so einfach, unser Sohn schmeisst seid einigen Wochen alles über den Haufen. Ich habe das Gefühl,das er die Adoption gar nicht mehr so ernst nimmt,im Gegensatz zu unserer Tochter. Ich weiß nicht obs an der Pubertät liegt das er so unentschlossen ist, aber seid einigen Wochen verbringt er wieder vermehrt Zeit mit seiner Mutter und tendiert eben dazu dort hinzu ziehen. Er wirkt auf mich sehr entschlossen...ich sag ja es ist zur Zeit nicht so einfach mit ihm. LG Nashu

von Nashu am 20.01.2016, 18:07



Antwort auf: Zurück zur Mutter?

Das ist aber ein eindeutiges Zeichen die Adoption zu stoppen. ich adoptiere die Beiden Mädchen meines Mannes ja auch gerade ( abschließender Gerichtstermin ist im März ) Die Konsequenzen sind endgültig, so ein hin und her würde ich an Deiner Stelle nicht mitmachen. Lasst ihn ziehen, Sorgerecht kann beim Jugendamt wieder geteilt werden, er muss seine Erfahrungen selbst machen. Wo er Euch findet weiß er.

von Sternenschnuppe am 20.01.2016, 18:32



Antwort auf: Zurück zur Mutter?

Ja, das war auch mein Gedanke,ich war mir nur sehr unsicher wie das rechtlich aussieht,welche Möglichkeiten wir hätten etc.... Es ist schade,das er sich nun scheinbar umetachieden hat,aber ich werde niemanden zwingen. Ich weiß nicht,was diese Entscheidung letztendlich für unsere Tochter bedeuten wird,aber nun gut man muss es akzeptieren. Ich Drück die Daumen für den Termin im März. LG Nashu

von Nashu am 20.01.2016, 19:53



Antwort auf: Zurück zur Mutter?

Du kannst den Antrag auf Adoption einfach zurückziehen. Stiefmutter bleibst Du ja weiterhin. Aber eben ohne lebenslange Pflichten. Wie schnell er Euch degradiert siehst Du ja nun.

von Sternenschnuppe am 20.01.2016, 20:13