Sehr geehrte Frau BADER;
ich habe nach der Geburt meiner tochter im August 07 sprich genau 8 Wochen später das arbeiten wieder angefangen. Leider geht es nicht so unproblematisch mit der Fremdbetreuung wie gedacht und gehofft, sodass ich wieder aufhören möchte zu arbeiten und die Elternzeit nun doch in Anspruch nehmen möchte. Kann ich dies von meinem AG verlangen?
Vielen Dank
MfG
Mitglied inaktiv - 02.12.2007, 22:30
Antwort auf:
zurück zur Elternzeit
Hallo,
Sie können es ihm mit Frist 7 Wo. mitteilen u in EZ gehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2007
Antwort auf:
zurück zur Elternzeit
Da Du noch nicht EZ genommen hast, kannst Du jederzeit dem AG mitteilen, daß Du in EZ gehen wirst.
7 Wochen vorher muß das mitgetielt sein, "Verlangen" iat das falsche Wort :-)
Teile ihm halt auchgenau mit, waann und wie lange Du gehen möchstest.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 03.12.2007, 09:51