Frage: Zurück zur Arbeit

Ich war 3,5 Jahre berufstätig und seit fast 5 jahren bin in der Elternzeit, die am 19 .08 zu Ende geht. Ich möchte kündigen weiß aber nicht ob zum 01.09 ,zum 15.08 oder 20.08. Von meinem Arbeitgeber erfahre ich nicht in der Angelegenheit. Welcher termin ist richtig? Danke im Voraus Celia

Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 07:30



Antwort auf: Zurück zur Arbeit

Hallo, wenn man zum Ende des EU kündigt beträgt die Frist 3 Mo. SCHRIFTLICH + per Einschreiben! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2004



Antwort auf: Zurück zur Arbeit

Vielen dank, habe grade einen Termin beim Betriebsleiter für den 18.05 gemacht dann kann ich es auch persönlich vorbei bringen. Oder soll ich doch lieber per einschreiben schicken?

Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 10:18