Ich habe vor der Geburt einen aushilfsjob auf 450€ ausgeübt, bin dann in die elternzeit und möchte nun zurück. Muss mein Chef mir den alten Job zurück geben ? In meinem Arbeitsvertrag habe ich darüber nichts gefunden.
von
Julchen1989Julchen
am 10.12.2017, 22:29
Antwort auf:
Zurück in den Job nach Elternzeit
Hallo,
Sie haben gesetzlich einen Anspruch auf die alte Arbeitsstelle oder eine vergleichbare, die den vertraglichen Vorgaben entspricht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2017
Antwort auf:
Zurück in den Job nach Elternzeit
Hi! Sofern der Vertrag unbefristet ist, ruht er ja während der Elternzeit nur und lebt nach dieser in seiner alten From wieder auf. Also ja, dein Chef muss dir deinen alten Job oder einen gleichwertigen bei gleicher Bezahlung geben. Darüber muss im AV nicht speziell geregelt sein, da dies gesetzliche Vorschriften sind. Diese müssen nicht nochmals explizit im AV vermerkt sein.
von
cube
am 11.12.2017, 09:44
Antwort auf:
Zurück in den Job nach Elternzeit
Er muss dir nicht den gleichen Job geben, aber einen gleichwertigen.
Ob du am gleichen Ort eingesetzt wirst, oder ob dein Arbeitgeber dich versetzen kann, richtet sich nach deinem Arbeitsvertrag. Ist darin eine explizite Stelle/Ort genannt, muss er dich da wieder einsetzen.
Steht da nur eine Tätigkeitsbeschreibung ohne Einsatzort, dann darf er dich nach der Elternzeit in angemessenem Rahmen versetzen.
von
Dojii
am 11.12.2017, 10:03