Zurechnungsfähigkeit bei schwangerschaftsbedingten Schmerzen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zurechnungsfähigkeit bei schwangerschaftsbedingten Schmerzen

Liebe Frau Bader, ich weiß zwar gar nicht, ob ich die Frage überhaupt stellen darf aber ich versuch es trotzdem mal, vielleicht können Sie mir ja helfen. Ich habe an einem Sonntag mit meinem Freund und dessen Familie einen Ausflug gemacht, den wir frühzeitig wieder abbrechen mussten, weil ich wellenartige Schmerzen bekam und mir das nicht geheuer war und schnellstmöglich wieder nach Hause wollte. Da er und seine Famliie bereits etwas Alkohol getrunken hatten (Sektprobe), bin ich mit meinem Wagen gefahren. Beim Rückwärtsausparken soll ich angeblich einen Reisebus angestoßen haben, die mir jetzt einen Brief geschrieben haben, der Schaden wäre bei der Polizei gemeldet, es gäbe zwei Zeugen und sie hätten den Schaden in der hauseigenen Werkstatt für 200,-- zzgl. MwSt. richten lassen. Ich kann mich aber (wohl auch wegen der Schmerzen) nicht daran erinnern, dass ich diesen Unfall begangen haben soll. Ich würde immer - wenn ich an etwas beteiligt wäre - die Polizei holen. Außerdem haben alle drei anderen im Wagen nichts mitbekommen und so hoch war der Alkoholpegel auch nicht nach einer Sektprobe. Muss ich das Geld zahlen oder kann ich mich darauf berufen, dass wir nichts mitbekommen haben? Und welche Konsequenzen kommen da auf mich zu, wenn es dann doch zur Anzeige wegen Unfallflucht kommt? Das regt mich alles so auf, dass ich mich jetzt schon wieder übergeben habe, wieder leichte Kontraktionen im Unterleib spüre und völlig neben mir stehe. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir antworten könnten! Viele Grüße Carmen

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 12:24



Antwort auf: Zurechnungsfähigkeit bei schwangerschaftsbedingten Schmerzen

Hallo, Allein die Schmerzen oder die SS sind kein Argument - dann hätten Sie gar nicht fahren dürfen, damit reiten Sie sich eher noch mehr rein (fahruntauglich). Ich würde mir mal die polizeiliche Akte ansehen! Wieso das wie Abzocke klingen soll, weiß ich nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2009



Antwort auf: Zurechnungsfähigkeit bei schwangerschaftsbedingten Schmerzen

Das hört sich echt nach einem Abzock-/Betrugsversuch an. Nicht einschüchtern lassen, frag nach der Polizeidienststelle, die das angeblich aufgenommen hat ... ich wette, Du hörst dann nichts mehr von denen. Viel Glück und ruhige Nerven.

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 21:30



Antwort auf: Zurechnungsfähigkeit bei schwangerschaftsbedingten Schmerzen

Eine Freundin hatte früher als Schwangere mal Fahrerflucht begangen. Bei ihr war das wirklich der Fall, dass die Fahrerflucht nicht als solche gewertet wurde. Ob das immer so ist, keine Ahnung. Denke eher nicht?

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 21:37



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