zur 2. Nachfrage - Anrechnung EZ auf MuSchu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: zur 2. Nachfrage - Anrechnung EZ auf MuSchu

Hallo Frau Bader, da muss ich Sie doch noch mal etwas Grundlegendes fragen: mal angenommen, ich reiche EZ für die ersten 2Jahre ein vom 15.2.06-14.2.8 (ET 13.12.05,MuSchu bis vss. 07.2.06). Und das letzte Jahr kann ich doch (mit Genehmigung des AG)auch erst viel später, über den 3.Geb. des Kindes hinaus nehmen, oder? Es heißt doch, dass ich erst einmal nur die ersten 2Jahre verb. einreichen muss. Sollte ich mich dann entscheiden, das 3.Jahr im Anschluss daran zu nehmen, dann müsste ich doch 8Wo. vor Ablauf der ersten 2J. die EZ für das 3.Jahr einreichen. Ist denn das dann nicht möglich, weil die gesamte EZ dann über den 3.Geb. des Kindes hinaus geht? Wenn das möglich ist, dann hätte ich doch etwas mehr Zeit "gewonnen", da es über den 3.Geb. hinaus geht. Vielleicht habe ich auch alles falsch verstanden und ich muss EZ (zumindest dier ersten 2J.) direkt im Anschluss an MuSchu nehmen - und dann ggf. das 3.J. im Anschluss daran? Dann ginge es tatsächlich nur bis zum 3.Geb. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Antwort. (danach lass ich Sie mit diesem Thema in Ruhe;-). Mfg, Tobitatze

Mitglied inaktiv - 30.08.2005, 14:30



Antwort auf: zur 2. Nachfrage - Anrechnung EZ auf MuSchu

Hallo, ja, Sie können erst einmal nur bis zum 2. Geb. nehmen. OHNE Zustimmung des AG können Sie das 3. Jahr nehmen. MIT Zustimmung des AG bis zum 8. Geb. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2005



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