Guten Abend, Ich bin aktuell in der 21.ssw und wurde vom Arbeitgeber ins beschäftigungsverbot geschickt. Ich bekam vor kurzem meine 1.Gehaltsabrechnung im Beschäftigungsverbot. Nun zur frage welche monate zählen in die Berechnung,arzt hat die schwangerschaft am 22.dez festgestellt,dort war ich in der 7.ssw. Wie sieht das mit den schichtzuschlägen aus die ich vorher bekommen habe? Sie wurden mir im Beschäftigungsverbot nicht bezahlt obwohl man laut MutterschutzGesetz keinen finanziellen nachteil haben darf. Das macht im monat rund 200euro aus. Laut Büro stehen sie mir nicht zu,obwohl ich im internet was anderes gelesen habe. Lg
von summerlove am 31.03.2016, 21:38