Mein Mann war zwei Jahre in Elternzeit und möchte im Oktober mit 25 Stunden im alten Betrieb wieder anfangen. Jetzt wurde sein Antrag bewilligt, aber nur unter der Bedingung, dass er künftig im Schichtdienst inkl. Nacht und Wochenende arbeitet. (Vor Elternzeit war er Mo. - Fr. tätig.)
Ich arbeite Vollzeit. Mein Mann muss also reduzieren, um die Kinder nach der Krippe zu betreuen (was mit Schichtdienst nicht möglich ist).
Ist es rechtlich zulässig, diese Bedingungen seitens des Arbeitgebers zu stellen?
von
ergoteuse
am 25.06.2016, 23:12
Antwort auf:
zulässige Bedingungen bei Teilzeit?
Hallo,
was steht im Vertrag?
Zumindest aus Gewoohnheitsrecht wird er es eher nicht müssen.
Aber eigentlich ist es doch gut, wenn er am WE arbeitet - da sind Sie dann da
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2016
Antwort auf:
zulässige Bedingungen bei Teilzeit?
Welche Arbeitszeiten stehen denn im Arbeitsvertrag ?
von
Sternenschnuppe
am 26.06.2016, 10:32
Antwort auf:
zulässige Bedingungen bei Teilzeit?
Ich sehe das etwas anders. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, dann besteht dieser aber auf alle Fälle mündlich. Das heißt, das normale Arbeitsgesetz gilt hier.
Nachträglich Befristungen zu machen ist gesetzlich nicht zulässig.
Ich würde hier auf keinen Fall raten, nichts zu sagen von der Schwangerschaft.
Schließlich geht es hier bei dem Beschäftigungsverbot um eine Gefährdung des Kindes.
Also unbedingt die Schwangerschaft anzeigen und hier kein Risiko eingehen.
Grüße
von
Nelie1113
am 26.06.2016, 14:18
Antwort auf:
zulässige Bedingungen bei Teilzeit?
irgendwie ist gerade der Wurm drin ,die Antwort sollte unter eine andere Frage. Entschuldigung
von
Nelie1113
am 26.06.2016, 14:21