Hallo Frau Bader, nehmen wir einmal an, dass in einer bestehenden Ehe in Zugewinngemeinschaft einer der Partner ein luxuriöses Hobby hat und sich ein superteueres Fahrzeug zulegt, wird das bei einer Scheidung vom Scheidungsrichter dann so bewertet, als hätten die Ehepartner das gemeinsam angeschafft, oder wird es berücksichtigt, dass einer der beiden das nicht wollte, bzw. was könnte man dagegen tun, dass man hierbei in Zahlungspflicht (oder dass es bei der Teilung des "Restgeldes" berücksichtigt wird. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt:-). Danke schonmal vorab, Sonja
Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 21:31