Guten Tag Frau Bader, ich habe aktuell noch bis zum 02.02.19 Elternzeit beantragt (2. Jahr). Ich arbeite aber 28 Std./ Woche Teilzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger und habe ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Meine Frage ist nun zu wann ich meine Elternzeit frühestens beenden kann? Ab sofort oder zum Beginn des Mutterschutzes? Vielen Dank vorab!
von zoeylein1 am 11.09.2018, 15:29