Hallo Frau Bader, ich bin momentan mit meinem 2. Kind (geb. Februar 08) in Elternzeit bis Februar 2011 vom Arbeitgeber genehmigt. Leider hat sich in der Zwischenzeit die berufliche Situation meines Mannes so stark geändert (Kurzarbeit usw.), dass ich gern ab Oktober 2010 wieder arbeiten gehen möchte, Kiga-Platz wäre da auch vorauss. vorhanden. Ich habe das auch meinem Chef so mitgeteilt. Das Problem ist jetzt wohl meine Elternzeitvertretung. Bereits während der Schwangerschaft (Oktober 2008) wurde jemand auf ein Jahr befristet eingestellt. 1. Zeitvertrag von 01.10.07 - 30.09.08 Verlängerung vom 01.10.08 - 30.09.09 Da ich mit Kollegen in Kontakt bin, hofft meine Elternzeitvertretung nun natürlich auf eine unbefristete Festeinstellung. Mein Chef meinte auch, dass er einen Zeitvertrag nur 2 mal verlängern kann. Ist das so korrekt? Gibt es Ausnahmereglungen, wo eine weitere Verlängerung vom 01.10.09 - 30.09.10 möglich ist. Ich weiß, das ich mit 3 Jahren Elternzeit keinen Anspruch auf "diesen" Arbeitsplatz habe, würde aber so gern da wieder weiterarbeiten. Viele Grüße Anne
Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 13:47