Hallo Frau Bader,
ich habe in den Fragen der Woche Ihren Beitrag gelesen und noch einmal eine Rückfrage dazu.
Sie schrieben auf die Frage, wann die EZ beginnt, dass diese mit der Geburt beginnt, sie aber 7 Wochen vorher beantragt werden muss.
Bedeutet dies, 7 Wochen vor dem errechneten Stichtag?
Ich hatte hierzu kürzlich mit meiner zuständigen HR-Managerin geschrieben und die hatte mir mitgeteilt, dass ich den Antrag gemäß dem Elternzeitgesetz in der Woche nach der Geburt stellen muss.
Ich möchte jetzt nicht durch Verfristung um die EZ gebracht werden, daher frage ich vorsichtshalber noch mal nach...
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort :)
Schönen Gruß
Elfrun
von
Elfrun
am 26.07.2013, 18:54
Antwort auf:
Zeitpunkt für Beantragung der Elternzeit
Hallo,
7 Wo vor Beginn, also, da man idR 8 Wo nach der Geburt Mutterschutz hat, eine Woche nach der Geburt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2013
Antwort auf:
Zeitpunkt für Beantragung der Elternzeit
In der Woche nach der Geburt ist richtig wenn Dein Kind kein Frühchen ist.
Der Mutterschutz wird bei der Frist nicht mitgezählt.
Wenn Dein Kind ein Frühchen ist, dann 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes.
Du kannst das ganze aber auch bereits jetzt machen und schreibst rein 'ab der Geburt meines Kindes, voraussichtlich xx.xx.xxxx' - dann musst Du nur noch mit der Geburtsurkunde den korrekten Geburtstermin mitteilen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.07.2013, 20:55
Antwort auf:
Zeitpunkt für Beantragung der Elternzeit
Super, vielen Dank für die Antworten :)
von
Elfrun
am 28.07.2013, 23:35