Frage: Zeitnot!!!

Sehr geehrte Frau Bader, nachdem Sie mir vor einiger Zeit einmal mitteilten, dass man 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen muss, wenn man nicht mehr zu seiner alten Arbeitsstelle zurück möchte, habe ich irgendwie sehr viel Stress gehabt und ruck- zuck die Zeit vergessen. Am 04.09.08 begann meine Mutterschutzzeit offiziell, mein Sohn wurde am 10.10.08 geboren. Da ich aber schon vorher auf Grund massiver Ödembildungen (ich hatte fast 30 kg zugenommen) krank geschrieben war, weiß ich nicht genau, ab wann gerechnet wird. Jetzt habe ich mich immer noch nicht bei meinem Arbeitgeber gemeldet. Dieser ist zu allem Überfluss ca. 600 km entfernt (ich flog jede Woche hin und zurück...). Jetzt weiß ich überhaupt nicht was ich machen soll. Es ist ausgeschlossen, wieder zurück zu gehen, allerdings brauche ich auch zumindest eine Halbtagsstelle. Mein Arbeitgeber ist ein sehr großer Betrieb, den es nicht nur in Ostdeutschland (wo ich angestellt bin), sondern auch hier in Westdeutschland gibt. Ist es möglich, dass sie mir hier in der Gegend eine Halbtagsstelle geben müssen? Ich war 3 Jahre vollzeitig dort als Fachärztin (eigene Praxis- MVZ) angestellt, bin 70%ig schwerbehindert (+ G) und sehe mich jetzt beim besten Willen nicht mehr in der Lage, diese Reisestrapazen auf mich zu nehmen. Leider habe ich juristisch keine Ahnung. Ich bitte Sie, mir schnell eine Auskunft zu geben, falls das noch "termingerecht" gehen sollte ? Habe ich irgendwelche Sonderkonditionen auf Grund der Schwerbehinderung? Vielen herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen Flocecile

Mitglied inaktiv - 31.05.2009, 23:41



Antwort auf: Zeitnot!!!

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2009



Antwort auf: Zeitnot!!!

Wegen der Zeitnot: Soweit ich weiß, wird die Elternzeit ab dem Tag der Geburt gerechnet. Wie lange hast Du denn Elternzeit beantragt? Ist ja nicht immer nach einem Jahr Schluß. Man kann ja bis 3 Jahre nehmen. Weiß allerdings nicht, wie es bei Dir dann mit den Finanzen aussieht? Evtl. gibts aufgrund Deiner Behinderung besondere Zuschüsse? V. G.

Mitglied inaktiv - 01.06.2009, 06:31



Antwort auf: Zeitnot!!!

Danke für die Rückmeldung! Habe ein Jahr beantragt, genau wegen der finanziellen Lage, bin ich etwas beunruhigt: statt günstiger, ist die Situation jetzt doch stärker belastet (brauchen größere Wohnung - teurer), Kind wird "anspruchsvoller" (zeitlich gesehen), meine Mutter ist so was wie dement/ depressiv und wohnt ca. 20 km von uns entfernt (müssen wir uns auch drum kümmern), mein Mann hat Schichtdienst... Normaler Weise sollte man das "wuppen" können, ich erkenne jedoch so was wie "burn out- Symptomatik" bei mir. Die Behinderung betrifft die Stimme und etwas die Motorik (nach einem Autounfall). Ich weiß eben nicht genau was für Zuschüsse mir zu stehen, brauchte sie bisher nicht so sehr. Wie gesagt: juristisch habe ich keinen Dunst! Habe halt den Ausweis (GdB 70 und G), weiß, dass ich Kfz- Steuer- Ermäßigung beantragen kann oder alternativ eine günstigere Dauerkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Das bringt mich aber in diesem Fall nicht wirklich weiter, zumal ich vermute, dass ich es nicht mehr fristgerecht schaffen kann, irgendeine Entscheidung zu treffen! Außerdem bin ich gerade dabei, mir hier eine Arbeitsstelle zu suchen. Ich weiß außerdem, dass es evtl. Zuschüsse von der Agentur für Arbeit geben kann. Leider war ich auch diesbezüglich sehr spät dran (habe gerade letzte Woche dort Unterlagen abgegeben...) Man kann sich kaum vorstellen wie ich mich schäme, dass ich jetzt so auf dem letzten Drücker bin!!!

Mitglied inaktiv - 01.06.2009, 09:52



Antwort auf: Zeitnot!!!

Mein AG hatte mich gefragt, warum ich denn jetzt schon mit der Kündigung ankäme? Er wußte gar nichts von dieser 3-monatigen Frist. Trotzdem denke ich, dass du doch bestimmt mit deinem AG reden kannst. D.h. zurückdatieren, oder Aufhebungsvertrag ... Letztendlich wäre es ja in der Praxis so, dass du eigentlich auch den Job wieder antreten könntest, und da du ja dann nicht mehr in der Elternzeit bist, könntest du ja gleich am 1. Tag innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Und was hätte denn dein AG davon, wenn du für 1-2 Monate zurückkämst und er sich dann jemand Neues suchen muss?!?. Ich denke, such das Gespräch und es wird sich schon eine einvernehmliche Lösung finden...

Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 22:05