Hallo Frau Bader.
Ich (Zahnarzthelferin) und bis Mai 2018 in Elternzeit (insgesamt dann 3 Jahre) arbeite momentan auf 450€ Basis bei einem anderen Zahnarzt. Nun bin ich schwanger. Meine Frage: 1. Beschäftigungsverbot und 450€ bis zum Beginn des Mutterschutzes und zahlt mein "alter" AG Mutterschaftsgeld?
2. Wie errechnet sich das Elterngeld?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Stinibieni234
am 25.04.2017, 20:21
Antwort auf:
Zahnarzthelferin -In Minijob während Elternzeit schwanger
Hallo,
1. Im Beschäftigungsverbot zahlt der Mini Job Arbeitgeber.
Am besten beenden Sie die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, dann bekommen Sie vom alten Arbeitgeber Mutterschaftsgeld.
Ob sie dann auch vom neuen Arbeitgeber Mutterschaftsgeld bekommen, hängt darauf an, ob der Vertrag automatisch mit der Beendigung der Elternzeit endet.
2. Das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2017