Hallo Frau Bader,
ich befinde mich zur Zeit im Mutterschutz kurz vor der Geburt.
Wie sieht es in dieser Zeit denn mit Zahlungen hinsichtilich Einmalzahlungen, wie z.B.ERA, oder Weihnachtsgeld aus. Habe ich in dieser Zeit Anspruch darauf, oder braucht mein Arbeitgeber nur seinen Anteil am Mutterschaftsgeld zu zahlen und alles andere nicht?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort,
Gruß
Mitglied inaktiv - 29.10.2006, 16:58
Antwort auf:
Zahlungen des Arbeitgebers im Mutterschutz
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2006