Frage: Zahlung

derVater meines Sohnes Zahlt seit 5 Jahren nicht mehr, und dasJugendamt konnte ihn nie ausfindig machen. Ein bekannter von mir, Anwalt, hat nun seine Adresse gefunden, und einen Prozess angestrebt. Wieviel muss er nun zahlen???? das was vor 5 Jahren ausgemacht war??? oder auch alle gesetzlichen erhoehungen?? mein Sohn ist bereits 10 und kommt nun ins Gymnasium. Er kennt auch seinen Vater nicht, soll ich ihn von ihm trotzdem erzaehlen?? er will eigentlich nix wissen Gruesse Cristina

Mitglied inaktiv - 13.06.2001, 11:46



Antwort auf: Zahlung

Hallo, sorry, wenn Sie anwaltlich vertreten sind, verbitet es mir das Standesrecht, etwas dazu zu sagen. Es gilt aber die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, www.jm.nrw.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2001