Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Trennungsunterhalt. Wenn man sich bei der Trennung privat mit dem Ehemann auf die Zahlung eines bestimmten Betrages geeinigt hat, ist es dann möglich zu einem späteren Zeitpunkt im Trennungsjahr doch noch eine offizielle Berechnung beim Anwalt machen zu lassen?
von Waldfee Tinki am 21.01.2013, 03:39