Sehr geehrte Frau Bader, zwei Fragen: Wie verhält es sich mit dem Elterngeld bei den folgenden Konstellationen: 1. Ich bin selbständig. Wieviel darf ich verdienen, ohne dass es Avzüge beim Elterngeld gibt? d.h. was wird alles abgerechnet, wie z.B. Miete, Rentenversicherung, Krankenversicherung? Da ich kein ganzes Jahr Elternzeit nehme, wie erfährt dann die Elterngeldstelle, wieviel ich in den 8 Monaten verdient habe? Mache ich dann eine teilweise Steuerklärung für diesen Zeitraum? 2. Mein Mann wird dann für vier Monate in Elternzeit gehen. In dieser Zeit arbeitet er gar nicht, wird aber Weihnachtsgeld und Geld für Zielvereinbarungen erhalten. Mindert das dann das Elterngeld, obwohl er nicht arbeitet? Er muss seine Krankenkasse selbst bezahlen. Wird das ggf. abgezogen? Vielen Dank.
von Nakai am 10.08.2015, 13:06