Frage: Zahlung des Mutterschutzgeldes

Guten Tag Frau Bader. Ich gehe ab Mitte April in Mutterschutz. Jetzt ist meine Frage: Darf der Arbeitgeber den Mutterschutzbeitrag nachzahlen, also z.B. erst im Juli? Man bekommt ja von der Krankenkasse einen Anteil und vom Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber erzählte mir nämlich, irgendwas von einer Nachzahlung, was sehr schlecht wäre. Vielen Dank und ein schönes Wochenende Silke

Mitglied inaktiv - 30.11.2002, 13:44



Antwort auf: Zahlung des Mutterschutzgeldes

Liebe Silke, dazu gibt es keine gesetzliche Regelung.Die meisten Ags zahlen es mit dem laufendem Gehalt aus. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2002