Frage: Zahlung des Lohnes

Hallo Frau RA, mein Mann hat bis heute noch nicht den Lohn von Mai erhalten und bis zum 1.7. müssen wir allehand Rechnungen bezahlen wie Stromnachzahlung, Miete, Autoversicherung etc. Ich habe gehört, daß er die Arbeit verweigern kann, bis die Zahlung erfolgt und der Chef für diese Zeit den Lohn auch weiterzahlen muß. Ist das wahr ? Kann er das Arbeitsverhältnis kündigen und sich arbeitslos melden, ohne eine Sperrzeit zu bekommen vom AA. Danke im Vorraus für Ihre Auskunft. VG Silke

Mitglied inaktiv - 22.06.2001, 21:43



Antwort auf: Zahlung des Lohnes

Liebe Silke, gehört eigentlich nicht her, deshalb ganz kurz: Ein AN, der keinen Lohn erhält, kann die Arbeit einstellen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2001