Liebe Frau Bader,
zu meiner Geschichte:
Sohn geboren im Januar 2016, Elternzeit genommen bis Januar 2019
2017 in Elternzeit erneut schwanger geworden, alte Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beendet.
Tochter geboren im Juli 2018, Elternzeit beantragt bis Juli 2021
Nun zu meinem Problem: Mutterschutzgeld habe ich von meiner Krankenkasse ganz normal erhalten, vom Arbeitgeber bisher nicht. Habe erstmal abgewartet.
Jetzt fülle ich meinen Antrag für Elterngeld aus und da muss man ja den Nachweis erbringen ob und wie viel Mutterschutzgeld der Arbeitgeber erbracht hat.
Also habe ich den Steuerberater von meinem Chef angerufen, damit er mir den Nachweis zuschickt ( so sollte ich es damals bei meinem Sohn auch machen ).
Er sagt jetzt mir stände gar kein Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber zu, da ich ja in Elternzeit war wo ich schwanger geworden bin.
Dazu habe ich aber andere Infos, habe meine alte Elternzeit ja auch fristgemäß beendet. Krankenkasse hat ja auch gezahlt.
Was stimmt jetzt?
Liebe Grüße und vielen Dank!!!
von
OliviaÖl
am 13.08.2018, 11:07
Antwort auf:
Zahlung Mutterschutzgeld
Hallo,
sagen Sie dem Steuerberater, er soll § 16 Abs 3 BEEG lesen. Da steht es ganz deutlich drin
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.08.2018
Antwort auf:
Zahlung Mutterschutzgeld
Du hast Recht, der Steuerberater redet Mist.
Solange du im Zweifel nachweisen kannst, dass du die alte Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet hast, steht dir der volle Zuschuss vom Arbeitgeber zu.
Ob du zu Beginn der Schwangerschaft in einer laufenden Elternzeit warst spielt absolut keine Rolle. Wichtig ist nur der Tag, an dem der neue Mutterschutz beginnt.
von
Dojii
am 13.08.2018, 11:44
Antwort auf:
Zahlung Mutterschutzgeld
Deine Aussage. Würde dem AG mal nett drauf hinweisen das er zahlen muss. Er soll sich bei der KK oder entsprechender Behörde kundig machen. Hoffe du kannst Beendigung der ET nachweisen. Nicht das er mit der Schiene kommt.
von
Felica
am 13.08.2018, 11:46
Antwort auf:
Zahlung Mutterschutzgeld
Ja die Beendigung meiner Elternzeit kann ich zum Glück nachweisen.
Ich habe damals ein Schreiben aufgesetzt. Eines für mich und eines für meinen Arbeitgeber.
Auf Meinem habe ich meinen Arbeitgeber unterschreiben lassen, dass er es zur Kenntnis genommen hat.
von
OliviaÖl
am 13.08.2018, 16:23