Hallo Frau Bader, mein AG zahlt mir die KITA- Gebühren für mein 1. Kind im vollem Umfang. Ich bin jetzt erneut schwanger und werde warscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Das Gehalt wird während des BV ja im vollem Umfang (inkl. VWL) weitergezahlt. Aber wie ist es mit den KITA- Gebühren? Muss mein AG diese weiter zahlen? In meinem Arbeitsvertrag steht das dies eine freiwillige Zahlung ist und auch wieder zurück genommen werden kann. Vielen Dank im Voraus.
von katwei_01 am 10.10.2013, 09:37