Zahlt keinen Unterhalt-trotzdem Mitzahlung bei besonderen Anlässen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zahlt keinen Unterhalt-trotzdem Mitzahlung bei besonderen Anlässen?

Mein geschiedener Mann zahlt für die Kinder keinen Unterhalt, da er nicht genug verdient. Bekomme für den Kleinen noch Unterhaltsvorschuß (beim Großen ausgelaufen, da er 12 ist). Meine Frage ist nun, ob mein geschiedener Mann trotzdem verpflichtet ist, sich bei besonderen Ausgaben wie Schulanfang, Ranzen, Bezahlung von Schulmaterial (immerhin neue Bücher für den 1Klässler ca. 100 Euro), Schulfahrten für den Großen etc. zu beteiligen? Kann ich ihn wenigstens dazu heranziehen, gibt es da eine rechtliche Grundlage, dass er sich wenigstens daran beteiligen muss? Vielen Dank für Ihre Antwort flow

Mitglied inaktiv - 24.06.2005, 22:33



Antwort auf: Zahlt keinen Unterhalt-trotzdem Mitzahlung bei besonderen Anlässen?

Hallo, das sieht schlecht aus. Wenn er nichts hat kann er auch nichts zahlen.Haben Sie einen RA den Unterhalt (bzw. das er nichts zahlen muss) berechnen lassen? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2005



Antwort auf: Zahlt keinen Unterhalt-trotzdem Mitzahlung bei besonderen Anlässen?

Hallo ! Wenn er schon für den normalen Unterhalt nicht genug Geld hat muß er sich an solchen Sachen erst Recht nicht beteiligen ! LG Julia

Mitglied inaktiv - 25.06.2005, 05:36



Antwort auf: Zahlt keinen Unterhalt-trotzdem Mitzahlung bei besonderen Anlässen?

..Zumal diese Anschaffung nicht "außer der Reihe" sind, da man ja weiß, wann sie kommen und in etwa wie hoch... Etwas anderes wäre Kieferorthopädie, Unfallfolgekosten, etc... Aber wenn er nicht hat... Nur: wieso wird hier keine sog. "Mangelfallberechnung" durch geführt, bzw. er dazu verdonnert, einen Nebenjob für den Unterhalt anzunehmen??? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.06.2005, 11:06



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