Frau Bader, das heisst, dass die Krankmeldung zwei Monate vor Beendigung der Elternzeit beim AG eingereicht werden soll oder erst kurz vor dem ersten Arbeitstag?
Bin ich denn dazu verpflichtet, den AG schon jetzt zu informieren? Kann er mich kündigen?
von
Vik1113
am 28.06.2016, 17:13
Antwort auf:
Zahlt Krankenkasse bei Krankheit als Folge der Geburt? II
Hallo,
Während der Elternzeit spielt eine Krankmeldung keine Rolle, da Sie nicht arbeiten.Die Krankmeldung spielt erst ab dem ersten Arbeitstag eine Rolle.
Wegend er Schwangerschaft kann der AG nicht kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016