Hallo Frau Bader,
Mal wieder eine Frage;
Gehört das Gehalt bei einer geringgügigen Beschäftigung
Mit zur Berechnung des elterngeldes?
Also 6monate 340€ verdienst und 6 Monate 1000€
Verdienst?
Wird das zusammen gerechnet?
Lieben Gruß
von
Little-nurse79
am 20.09.2014, 13:51
Antwort auf:
Zählt geringfügige Veschäftigung zur Berechnung des Terngeldes rein!
Hallo,
ja, das wird mit angerechnet
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2014
Antwort auf:
Zählt geringfügige Veschäftigung zur Berechnung des Terngeldes rein!
Ja
Mitglied inaktiv - 20.09.2014, 20:57