Guten Tag, Frau Bader, ich möchte noch fragen, ob ALG 1 als Erwerbseinkommen/Einkommen für die Elterngeldberechnung gilt, ich hatte in den 12 Monaten vor der Geburt ein Monat AlG 1 bekommen (2 Monate gearbeitet, dann 1 Monat arbeitslos, dann wieder gearbeitet). Der durchschn. Einkommen wurde für 11 Monate (also ALG 1 wurde nicht mitgerechnet) genommen und durch 12 geteilt. Ist es so richtig? Danke für Ihre Antwort MfG Klaraa
Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 12:53