Frage: Zählkind-rückwirkende Zahlung?

Hallöchen Ihr Lieben, ich habe heute mal eine Frage und hoffe, es kann mir jemand weiter helfen. Also, Mitte Januar erfuhren wir von einer guten Freundin, dass wir den Zählkindvorteil bei der Familienkasse beantragen könnten, da mein Mann ja noch eine 12 jährige Tochter hat, für die er Unterhlat zahlt. In unsrer Familie leben unsere drei Kids (17,15,1 Jahr). Gelesen hatte ich ja schon mal darüber, war aber in der falschen Annahme, dass das sogenannte Zählkind das Älteste sein muss, was sie ja nicht wäre. Daraufhin rief ich bei unserer Familienkasse an und erbat mir Auskünfte. Die nette Frau sagte, ja, es wäre möglich, sie schickt uns gleich den neuen Antrag zu und wir würden dann mtl. 25 Euro mehr Kindergeld erhalten. Dies wäre sogar rückwirkend bis zu längstens 5 Jahren möglich bzw. ab Geburt des 3. Kindes (Juni 2003). Wir sollten den Antrag ausfüllen und gleich wieder hin schicken. Gesagt, getan. Da wir auch Kinderzuschlag beantragt haben im Januar, rief ich vor Ostern mal an und fragte, wie weit die beisen Anträge denn wären, ich sollte bitte nach Ostern noch mal anrufen. Heute nun kam der neue Kindergeldbescheid mit dem neuen Kindergeld, was dann ab APRIL so gezahlt wird. Aha, dachte ich, rufste mal an und fragst mal nach, warum denn nicht wenigstens ab dem Monat des Antragsdatums#augen. Dort sagte die unfreundliche, genervte Frau, dass es keine rückwirkende Zahlung des Zählkindergeldes gibt. Ich sagte ihr, dass ich da aber eine andere Information hätte, sie meinte, moment, sie macht sich mal kundig. Gut, mit dem Ergebnis, es gäbe keine Nachzahlung. Schade, aber da kann man nichts machen..., oder doch??!?? Dann fragte ich, warum es erst ab April gezahlt wird und nicht ab Datum der Antragstellung, wie üblich? Mmh, das wisse sie nicht und müsse noch mal nachfragen. Dann sagte sie, unsre Akte wird nochmals überprüft. Manno, langsam ärgere ich mich über die Familienkasse. Erst die lange Bearbeitung des Kinderzuschlages. Dann hatten angeblich Nachweise gefehlt, die aber kurioserweise wieder aufgetaucht sind, dann die Mitteilung, dass es keinen Bescheid über das Erhalten des Zuschlages gibt, sondern nur bei Negativbescheiden, ansonsten wird das Geld einfach überwiesen. Ich weiss ja, dass die Bearbeiter im Moment Stress haben und dass auch mal Fehler passieren können, aber gerade den Zählkindvorteil gibts doch nicht erst seit gestern. Nun gut, falls jemand von Euch Rat weiss, ob nun das Zählkind doch rückwirkend gezahlt wird, dann teilt es mal mit.

Mitglied inaktiv - 01.04.2005, 12:49



Antwort auf: Zählkind-rückwirkende Zahlung?

Hallo, EG wird bis zu 6 Mo. rückwirkend gezahlt. Ich denke, dass gilt auch für die Erhöhung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Zählkind-rückwirkende Zahlung?

Also wir haben 3! Zählkinder wodurch sich für unsere Nummer 4 und 5 jeweils das Kindergeld erhöht - allerdings hatten wir die Zählkinder von Anfang an angegeben. ich kann Dir nicht sagen, wie das genau mit der rückwirkenden Zahlung ist, ich bin aber sicher, dass es geht - da ich öfter die Studienbescheinigungen der ersten beiden Kinder vergesse zu schicken, streichen die mir das erhöhte Kindergeld, jedes Mal, wenn ich die Bescheinigungen nachgereicht habe, habe ich rückwirkend die Erhöhung noch bekommen. Es gab bei uns von der Familienkasse eine super Broschüre, in der alles genau stand. Guck mal ob Du die kriegst - ansonsten googeln. Ich denke, dass Du mindestens ab Tag des Antrags das geld kriegen müsstest. für 25Euro/Monat kann man ja shcon ein bissel Zeit investieren, ist ja eine Menge Geld. Gruß Trine

Mitglied inaktiv - 01.04.2005, 22:09



Antwort auf: Zählkind-rückwirkende Zahlung?

Hallo Frau Bader, EG, also Eziehungsgeld meinte ich nicht. Ich meinte den Zählkindbetrag, also 25 Euro mehr. Mir wurde erst am Telefon gesagt, es wird gesamt nachgezahlt, also ab Geburt von Anabel-Sophie.

Mitglied inaktiv - 11.04.2005, 10:47