Z.n. Aufhebungsvertrag/ Flaschenpfand

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Z.n. Aufhebungsvertrag/ Flaschenpfand

Liebe Frau Bader, ich hatte Sie irrtümlich bereits einige Male um viel zu persönliche Ratschläge gebeten, wofür ich mich im Nachhinein in aller Form entschuldigen möchte. Hoffentlich passen meine jetzigen Anliegen in dieses Forum! da ich im 2. Elternjahr war und ursprünglich nur 1 Jahr beantragt hatte, musste ich mich stark umstellen, da ja das Geld an allen Ecken und Enden fehlte. Als mein Sohn ca. 17 Monate alt wurde, hatte ich mich dann endlich dazu durchgerungen, die Arbeitssituation (ca. 600 km entfernt, immer hin und her geflogen) zu beenden und einen Aufhebungsvertrag erwirkt. Am 18.02. habe ich mich dann arbeitssuchend gemeldet, war in der Vermittlungsabteilung und etwas später in der Leistungsabteilung. Dort sagte man mir zu, dass ich ab dem 18.02. Arbeitslosengeld bekäme. Jetzt kam der Bescheid, er gilt jedoch erst ab März. Steht mir nicht bereits seit der Meldung Arbeitslosengeld zu? Wir haben uns aufgrund der Geburt unseres Sohnes vergrößern müssen und eine Eigentumswohnung gekauft, die ehemalige Wohnung ist noch nicht vermietet, was bedeutet, dass unsere Möglichkeiten stark beschränkt sind. Also habe ich im fortgeschrittenen Alter von 42/43 Jahren angefangen, auf das Geld zu achten. Dies klappte mehr schlecht als recht und da wir jetzt auch noch die Miete der alten Wohnung "an der Backe haben", bin ich wirklich auf etwas Geld angewiesen (mit 184 € kann ich mein Kind nicht adäquat versorgen!). Aufgrund einer Einzelniere muss ich noch mehr trinken, als ohnehin sinnvoll ist und trinke Wasser ohne Kohlensäure in Pfandflaschen. Nun hat unser Kind gerade ein Phase, in der er gerne die Barcodes an den Pfandflaschen ab"piddelt". Die ansonsten absolut intakten Flaschen werden aber nicht zurückgenommen. Gibt es eine Möglichkeit, das Flaschenpfand trotzdem zurück zu bekommen? Sorry, das mag sich für manchen lächerlich anhören, aber für die ca. 10 €, die wir alle paar Wochen durch das Flaschenpfand zurückbekommen, kann ich so einiges Andere kaufen!!! Danke im Voraus für eine Beantwortung meiner Fragen, gerne natürlich an Alle!

Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 09:15



Antwort auf: Z.n. Aufhebungsvertrag/ Flaschenpfand

Hallo, 1. Es kommt darauf an, wann der vertrag endete u ob Sie sich rechtzeitig gemeldet haben - danach entscheidet sich der Beginn 2. Nein, ohne Code kann die Flasche ja auch aus dem Ausland kommen. Da mùssen Sie besser aufpassen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2010



Antwort auf: Z.n. Aufhebungsvertrag/ Flaschenpfand

Hallo Flaschen die vom Gerät nicht genommen werden kann man bei uns direkt an der Kasse abgeben, aber wieso lagerst Du die Flaschen nicht so, dass sie für Dein Kind nicht zugänglich sind ? Wegen dem Arbeitslosengeld weiss ich es nicht ab wann die zahlen müssen. Kauf der Wohnung und noch keinen Nachmieter ist doof gelaufen, aber dafür kann ja das Amt nun auch nichts. Drück die Daumen, dass sich die Situation bald bessert bei Euch.

Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 09:26



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