Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im Aussendienst, indem ich häufig mehr als 12 Stunden auf der Strasse bin, schleppe bis zu 45kg und bin freiwillig erst zu einem späten Zeitpunkt in das Beschäftigungsverbot gegangen. Die Abmachung, dass ich nicht mehr so viele Besuche mache, wie es in meinem Vertrag veranschlagt ist wurde leider nur mündlich getätigt. Daraufhin bekam ich im Oktober keine Provision, was mich schon sehr ärgerte. Nun musste ich alles in die Wege leiten und mich ohnehin mit dem Gewerbeaufsichtsamt aus einander zu setzen ( Informationen ein zu holen) , da sich mein Chef schlicht weg nicht kümmerte. Bei diesen Telefonaten sagte mir der freundliche Herr, dass mir ein Durchschnitt des Monatlichen Einkommens zustehen würde INKL. DER PROVISIONEN der letzten 3 Monate ( September, Oktober, November) Das Steuerbüro meines Chefs jedoch bezieht sich immer auf das Elterngeld. Und ein Elterngeld würde sich OHNE Provisionen errechnen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir am besten die rechtlichen Grundlagen nennen könnten, sodass ich die Paragraphen vorlegen kann, um bei weiterer Ignoranz meiner Firma, adäquat mit einem Rechtsberatung `drohen` kann. Können Sie mir jem. im Raum Northeim empfehlen?) Eigentlich möchte ich diesen Schritt verhindern, bekomme nun aber schon 3 Monate zu wenig Gehalt.... Vielen Dank Uli
von kuseschmatze am 26.02.2015, 12:28